Unser Bürgermeister und unsere Räte

Die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung
siehe unter Betzigau.de

Der Gemeinderat Betzigau ab Mai 2020

mit folgender Sitzverteilung

Der Erste Bürgermeister

Wir haben seit 1996 mit unserem 1. Bürgermeister Roland Helfrich als Verwaltungschef einen kompetenten Fachmann mit fundierter Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst (speziell für die Kommunalverwaltung ausgebildeter Diplom-Verwaltungswirt/FH) mit Schwerpunkt in Kommunal-, Staats-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Gemeindewirtschaftsrecht, Volks- und Betriebswirtschaftslehre.  

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Dies wird nicht nur den gesetzlichen Vorgaben gerecht. Seine kommunale Erfahrung und Fachkompetenz kommt auch Mitarbeitern der Gemeinde wegen der immer vielfältiger und schwieriger werdenden Aufgaben zugute. Seine Kompetenz ist zudem für jedermann vor Ort erreichbar. Jeder Einzelne kann sich wegen allen in Betracht kommenden kommunalen Angelegenheiten direkt an ihn wenden. Die Leistungsfähigkeit unserer ohnehin herausragend motivierten Verwaltung ist so auch bei zu beklagender Personalknappheit gesichert.

Wir können guten Gewissens sagen, dass unsere Gemeinde in allen Ortsteilen und Verwaltungsbereichen gerade auch in seiner laufenden Ära eine enorme Entwicklung nach vorne gemacht hat.

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Roland Helfrich 
Hauptamtlicher 1. Bürgermeister seit 1996

verheiratet, zwei Kinder
Diplomverwaltungswirt (FH) 
für die Kommunalverwaltung ausgebildet 
mit Studienschwerpunkten in Kommunal-, Staats- und Privatrecht sowie Gemeindewirtschaftsrecht, Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Vorsitzender des Haupt- und des Bauausschusses

Kreisrat / Oberallgäu bis 30.04.2014

für Betzigau’s kommunale Zukunft 
 unabhängig — kompetent — erfahren 
                aktiv — erfolgreich — vorausschauend 


.

 

Der 1. Bürgermeister und die Vertretung Betzigaus im Kreistag

… warum Betzigau derzeit keinen Sitz im Kreistag hat … 

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Eine Gemeinde unserer Größenordnung sollte unbedingt einen Vertreter im Kreistag haben.  Denn dort wird über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises entschieden und die Finanzkraft des Landkreises wird weitgehend von der Kreisumlage bestimmt, welche die Landkreisgemeinden, also auch unser wirtschaftsstarker Ort dorthin abführen. Deshalb sollten wir auch durch einen Sitz mit einem möglichst hohen Maß an Kenntnissen und Kommunalerfahrung dort vertreten sein und mitreden können.

Von 2008 bis zum 30.04.2014 hatte Roland Helfrich diesen wichtigen Kreistagssitz inne. Das war eine für Betzigau sehr fruchtbare Zeit und es hat ihm natürlich auch die Arbeit für Betzigau als erster Bürgermeister verschiedentlich erleichtert.

Bei den Kommunalwahlen 2014 wie auch 2020 hat Betzigau jedoch trotz dankenswert sehr hoher Wahlbeteiligung knapp an einem Kreistagssitz vorbeigewählt

Natürlich kann sich jeder um einen Sitz im Kreis bewerben. Das ist demokratische Selbstverständlichkeit. Aussichtsreichste Kreistagskandidaten einer Gemeinde sind jedoch ihre Bürgermeister. Schon wegen ihrer kommunalen Kenntnisse, aber auch infolge ihrer, je nach Amtszeit, größeren Verwaltungserfahrung. Deshalb hatte sich Bürgermeister Helfrich für Betzigau auch 2020 wieder zur Kreistagswahl gestellt.

Aber warum hat Betzigau weder 2014 noch 2020 keinen Sitz mehr im Kreistag erhalten?

Ein Vergleich: Von 28 Oberallgäuer Gemeinden stellten in beiden Wahlperioden 23 (82%) einen bzw. gleich mehrere eigene Kreisräte. Obwohl Betzigau knapp drei Mal so viele Einwohner wie Bolsterlang und Obermaiselstein hat, etwas größer als Wertach, und Wildpoldsried und nur etwas kleiner als Burgberg und Fischen ist,  stellen Letztere je 1 bis 3 Kreisräte. Weil sie miteinander, nicht gegeneinander gewählt haben.

Unsere Übersicht dazu:  Die 28 Gemeinden und ihrer Vertretungen im Kreistag

Sie sehen: Kleinere Orte müssen ihre Stimmen nur konzentrieren. Dann geht’s.
Auf die Konzentration der Stimmen auf der einen Liste kommt es an

In Betzigau waren 12 (2014) bzw. 13 (2020) Kreistagskandidaten auf insgesamt 4 verschiedenen Listen   zur Wahl aufgestellt worden, statt im Ortsinteresse wenigstens die örtlichen Stimmen auf eine Liste zu konzentrieren. So bekam dann kein einziger Kandidat bzw. dessen Liste genügend Stimmen. Vielmehr führte das Auftreten auf 4 unterschiedlichen Listen geradezu zwangsläufig für alle Betzigauer Kandidaten zum Aus für einen Betzigauer Kreistagssitz. Gegenüber Ortswahlen ist der Stimmenbedarf für Kandidaten bei der Kreistagswahl nämlich viel größer. Die Konzentration der örtlichen Wählerstimmen auf die eine Liste ist für Orte unserer Größe erfahrungsgemäß ganz entscheidend.


Als Beweis und ein Paradebeispiel für fehlschlagende Kreistagskandidaturen ist auch Weitnau (Verwaltungsgemeinschaft mit Missen-Wilhams, 5.334 + 1.454 Einwohner) :
Obwohl allein der Gemeindeteil Weitnau mit 5.334 Einwohnern deutlich größer als Betzigau ist und immerhin 65,25 % Wahlbeteiligte (Missen-Wilhams sogar 70,92 %) hatte, erhielt keiner seiner Kreistagskandidaten einen Sitz im Kreistag. Kein Wunder. 14 Weitnauer Kreistagskandidaten waren 2020 auf 7 Listen verteilt. Daneben noch weitere 14 Kandidaten aus Missen-Wilhams auf 4 dieser Listen, also 28 örtliche Kandidaten auf 7 unterschiedlichen Listen. Das musste schief gehen! Dort hätten die insgesamt 5.435 (4.265 + 1.169) Wahlberechtigten ihre je 70 Stimmen nur auf eine oder 2 Listen konzentrieren müssen, um sogar gleich mehrere ihrer Kandidaten in den Kreistag wählen zu können.


Die Stimmen für eine Liste ergibt die Anzahl der auf sie entfallenden Sitze. Erst im zweiten Schritt werden diese Sitze dann den Kandidaten nach ihrem internen Stimmenrang zugeteilt.

Ein „Gegeneinander“ führt somit im Ergebnis zu nichts. Nur das „Miteinander“ bringt den Erfolg. 

Für die 12 bzw. 13 Betzigauer Kandidaten wurden die vielen Betzigauer Stimmen im „Gießkannenprinzip“ auf vielen verschiedenen Listen vergeben (ebenso auch in Weitnau, s.o.) Damit war mangels Konzentration für einen Betzigauer Kandidaten und für das örtliche Vertretungsinteresse im Kreistag nichts zu erreichen. Die Betzigauer Stimmen kamen so zwangsläufig anderen Orten und deren Kandidaten zugute. 


Betrachten Sie die Betzigauer Zahlen:
Den tatsächlich 1.535 (2014) bzw. 1.785 (2020) Betzigauer Wählerinnen und Wählern standen mit ihren jeweils 70 Stimmen für die Kreistagswahl zusammen 107.450 (2014) bzw. 124.950 (2020) Stimmen zur Verfügung. Sie hätten bei Stimmenkonzentration sehr erfolgreich wirken können: 3 Stimmen für die jeweils gewünschten (Anzahl = n) Kandidaten
(1.785 x n x 3) und die Reststimmen auf dessen vorschlagende Liste
(1.785 x 〈70 – n x 3〉)

2014 wären ca. 17.000 und 2020 ca. 16.800 Stimmen für ein Kreistagsmandat auf der Liste der Freien Wähler (FW) ausreichend, aber auch erforderlich gewesen. Auf der Liste der CSU wären dafür sogar mindestens knapp 25.000 (2014) bzw. 22.800 (2020) Stimmen notwendig gewesen. Das ist für Orte unserer Größe nur mit sehr viel Wahlbeteiligung sowie Stimmenkonzentration der Direkt-  u n d   Listenstimmen erreichbar.

Allein die Direktstimmen reichen nie:
Denn jeder Kandidat kann nur 3 Direktstimmen pro Wähler erhalten. Selbst wenn jeder aktive Wähler dem Kandidaten 3 Stimmen gäbe, hätte dieser aus Betzigau nur 4.605 (2014) bzw. 5.355 (2020) Stimmen erhalten können und wäre in jedem Fall darauf angewiesen gewesen, dass über seine Liste noch indirekt weitere Stimmen für seinen Listenplatz zusammenkommen. Bürgermeister Roland Helfrich hatte einen solchen vorderen Listenplatz.
Dem Betzigauer Bürgermeister fehlten für den erneuten Kreistagssitz nur 0,21 % (2014) bzw. 0,18 % (2020) dieser wichtigen Listenstimmen auf der Liste der Freien Wähler Oberallgäu. Kein anderer Betzigauer Kandidat war auf der ihn vorschlagenden Liste so nah dran.

Aus Anlass des Verlustes bzw. der Vorbeiwahl an einem Betzigauer Kreistagssitz möchten wir Sie auf diese Umstände hinweisen. Weil es uns wichtig ist; für Betzigau. Wir hoffen, dass Sie es über ihre jeweiligen Wahlvorlieben hinweg nun bei der nächsten Kommunalwahl berücksichtigten. Im Interesse unseres Ortes. Da sich für den Kreistag mittlerweile auf ca. 10 Listen fast 600 Personen bewerben, sollten wir alle ein überschaubares Ziel verfolgen. Ein demokratisches Ziel überlegt erreichen zu wollen, widerspricht nicht einer demokratischen Wahl! Wählen Sie deshalb bitte gezielt.

Denken Sie das nächste Mal (wieder) daran. Geben Sie bitte ihr Listenkreuz und somit ihre Reststimmen (von 70)  der Liste der Freien Wähler . Nur gemeinsam kann es gelingen.

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Der Gemeinderat (1. Mai 2020 – 30. April 2026)

Das Willensbildungsorgan unseres Ortes ist der Gemeinderat. Ihm gehört der 1. Bürgermeister automatisch als Vorsitzender an.

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Der Gemeinderat hat in Abhängigkeit zur Größe unseres Ortes 14 Gemeinderäte. In Betzigau entscheidet der Gemeinderat in seiner Gesamtheit. Die verschiedenen Ausschüsse des Rats haben nur in begrenztem Umfang Entscheidungsbefugnis und wirken darüber hinaus nur vorberatend. 
Aus den Reihen des Gemeinderats wird der 2. und 3. Bürgermeister gewählt. Sie vertreten in dessen Verhinderungsfall den 1. Bürgermeister sowohl im Gemeindeparlament als auch in der Verwaltung.

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Die Mandatsträger der Überparteilichen Wählergruppe Betzigau
und der Wählergruppe Hochgreut

Ihre fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in Art einer Fraktionsgemeinschaft hat sich bewährt und ist Bestandteil des Betzigauer Erfolges. 
Sie stellen 7 der 14 Gemeinderäte, die Überparteiliche Wählergruppe Betzigau 5, die Wählergruppe Hochgreut 2 Gemeinderäte.

Überparteiliche
Wählergruppe
Betzigau
Gemeinderäte




Remig Weiß

Selbständiger Schreinermeister
Mitglied des Gemeinderats seit 2008
Fraktionssprecher
Mitglied des Umwelt-Bau- u. Werkausschusses




Dr. Valentin Sauerer

Dipl.-Ing., Landwirtschaftsdirektor
Kulturkreis
Mitglied des Gemeinderats seit 2008
Vorstand
Mitglied des Haupt- und Rechnungsprüfungsausschusses




Anni Bechteler

Bauzeichnerin und Hausfrau
Mitglied des Gemeinderats seit 1996
Mitglied des Umwelt-Bau- u. Werkausschusses
Ehrung: Dank- u. Anerkennungsurkunde des Freistaates Bayern vom 10.08.2017


Bernhard Mair

Techniker für Landbau, Biolandwirt
Mitglied des Gemeinderats seit 2020
Mitglied des Hauptausschusses
Florian Hartmann

Elektriker
1. Kommandant FFW Betzigau
Mitglied des Gemeinderats seit 2020
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses
Wählergruppe
Hochgreut
Gemeinderäte





Dieter Häringer 

Rentner, Vorstand Heimat-Trachtenverein
Mitglied des Gemeinderats seit 1984
2. Bürgermeister seit 1996
Fraktionssprecher
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, Mitglied des Hauptausschusses
Ehrungen: Dank- u. Anerkennungsurkunde des Freistaates Bayern vom 02.05.2003 ; Kommunale Verdienstmedaille in Bronze vom 16.10.2015


Florian Läufle

Landwirtschaftstechniker, Landwirt
BBV Obmann, BBV Kreisvorstand
Mitglied des Gemeinderats seit 2020
Mitglied des Umwelt-Bau- u. Werk- sowie des Rechnungsprüfungsausschusses
 

 


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14. Mai 2020

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Rechtsgrundlage: Art. 20 a, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) 

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2 Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

Hauptausschuss, zugleich Finanz-, Verwaltungs-, Rechts-, Personal-, Sozial-, Wohnungs-, Schul-, Sport-, Jugend-, Senioren-, Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)

Umwelt-, Bau- u. Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)

Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus der/ dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a u. b genannten Ausschüssen führt die erste Bürgermeisterin/ der erste Bürgermeister, einer ihrer/ seiner Stellvertreter oder ein von der ersten Bürgermeisterin/ vom ersten Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied.

Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt die zweite Bürgermeisterin bzw. der zweite Bürgermeister.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschießen sie anstelle des Gemeinderates (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung Sitzungsgeld von je 40,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Fraktionssprecherinnen oder Fraktionssprecher, sowie deren Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an Fraktionssprechersitzungen ein Sitzungsgeld von 30,– €.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Entschädigung in Höhe der nachgewiesenen und entstandenen Kosten. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für eine auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5 Weitere Bürgermeister
Die/ der zweite – dritte – Bürgermeisterin/ Bürgermeister ist Ehrenbeamtin/ Ehrenbeamter.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 14. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12. Mai 2014 außer Kraft.

Gemeinde Betzigau, den 14. Mai 2020

Roland Helfrich

1. Bürgermeister

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Die Ausschüsse und ihre Besetzung (Mai 2020 – April 2026)

Umwelt-, Bau-
u. Werkausschuss
Vertreter
Anni Bechteler
Remig Weiß

Florian Läufle
Joachim Borghoff
Thomas Hanrieder
Johannes Bechteler
Florian Hartmann
Bernhard Mair

Dieter Häringer
Judith Merz
Sabine Mayr
Manfred Schultes
Hauptausschuss Vertreter
Bernhard Mair
Dr. Valentin Sauerer

Dieter Häringer
Judith Merz
Michael Eß 
Manfred Schultes
Anni Bechteler 
Hartmann Florian

Florian Läufle
Joachim Borghoff
Thomas Hanrieder
Sabine Mayr
Rechnungsprüfung-
ausschuss
Vertreter
Dr. Valentin Sauerer
Florian Hartmann

Florian Läufle
Judith Merz
Thomas Hanrieder
Sabine Mayr
Remig Weiß 
Bernhard Mair

Dieter Häringer
Joachim Borghoff
Johannes Bechteler 
Michael Eß
Die Fraktionen: ÜP Betzigau / WG Hochgreut / Grüne / CSUWfB