Mitgliedsbeiträge und Spenden

Mitgliedsbeiträge

Der Verein „Überparteiliche Wählergruppe Betzigau und Wählergruppe Hochgreut e.V.“ sieht keine Mitgliedsbeiträge vor.

Spenden

Für Spenden steht Mitgliedern und Förderern unser Konto Nr. 41910329 bei der Raiffeisenbank Betzigau, BLZ: 733 699 20 zur Verfügung.

IBAN:   DE16 7336 9920 0041 9103 29
BIC:      GENODEF1SFO

Die Steuerermäßigung für eine Spende an uns beträgt 50 Prozent des Betrages, höchstens 825 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens 1 650 Euro.

Für weitere Informationen zu dieser Abzugsfähigkeit von ihrer Steuerschuld siehe § 34 g Einkommenssteuergesetz. Eine darüber hinaus gehende Absetzbarkeit als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG besteht für Wählervereinigungen nicht.

Unsere Zuwendungsbescheinigung / Zuwendungsbestätigung (offizielles Formular der Finanzverwaltung) kann von uns jederzeit ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand

Wir sind mit Bescheid des Finanzamts Kempten vom 22.05.2001 unter der Steuernummer  127 / 147 / 05340 K05  als steuerbegünstigte Wählervereinigung i. S. von § 34 g EStG anerkannt.

Für Spenden bis 300,- EUR ist eine Spendenquittung nicht erforderlich. Es reicht der Zahlungsbeleg.  

(§§ 10b Abs. 1, Satz 2  Nr.2; 34g EStG, 50 Abs. 1, Abs.4 Nr.2b EStDV, 5 Abs.1 Nr.9 KStG)

> siehe Anhang

Die Zuwendung ist als Spende zu bezeichnen. Fügen Sie Ihrer Einkommens-steuererklärung für die Berücksichtigung Ihrer Spende dann den folgenden Hinweisbeleg bei, den Sie selbst ausdrucken können.

Hinweis-zur-Spende-FA


Anhang